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Blinde Frau von U-Bahn überfahren und getötet
Alexandra Ritzler, 28 Jahre alt befand sich am Heimweg und wollte wie schon so oft die U-Bahn benutzen. Dabei verwechselte Sie den Bereich zwischen zwei U-Bahn-Waggons mit einer Eingangstür und stürzte auf die Gleise. Die junge Frau versuchte aus eigener Kraft den Bahnsteig zu erklimmen. Jedoch ist Je nach örtlicher Situation, der Bahnsteig vom 1,20 bis 1,40 Meter hoch. So dürften das allenfalls Supersportler schaffen.
Die Frau die von Geburt an blind war wurde vom U-Bahnfahrer nicht bemerkt. Die Bahn fuhr
an und erfasste die Frau. Für sie kam jede Hilfe zu spät. Die Polizei ermittelt nun, ob Passanten auf dem Bahnsteig früher hätten
eingreifen können. Der U-Bahnhof Silberhornstraße, auf dem sich der Unfall ereignete, ist mit Überwachungskameras ausgestattet.
Zahlreichen blinden und sehbehinderten Menschen geht dieser tragische Unfalltod unter die haut. Da viele schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
So sagt Gustav Doubrava: "Ich nahm mit dem Blindenstock rechts und links eine Begrenzung wahr, und ich ging folglich davon aus, dass es sich um eine Tür handelte. Plötzlich packte mich jemand am Arm und bewahrte mich so vor dem Sturz."
Es gibt natürlich technische Lösungen, um so etwas zu verhindern. Es gibt U-Bahnstationen, die an der Bahnsteigkante eine geschlossene Wand aufweisen, deren Türen sich dann öffnen, wenn exakt dahinter der U-Bahnzug hält. Denkbar sind Bahnsteiggeländer, die nur dort eine Öffnung haben, wo sich eine Tür befindet. Denkbar sind Bahnsteiggeländer, die nur den Bereich des Bahnsteigs sichern, wo sich die Kupplung zwischen zwei Zugteilen befindet. Bei den fahrerlosen U-Bahnstrecken in Nürnberg befindet sich im Gleisbereich an der Stelle der Kupplung zwischen zwei Zugteilen eine fünf Meter lange elektronische Anfahrverhinderung. Sollte jemand dort hineinfallen, wird die Weiterfahrt des Zuges blockiert.
Zu fordern ist eine Nachrüstung dieser Anfahrverhinderung bei allen U-Bahnen. Nicht nur im Interesse blinder und sehbehinderter Menschen, sondern auch im Interesse der Menschen, die im Gedränge geschubst in diese Todesfalle geraten können.