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7.000,-- Euro Schadenersatz wegen Barrieren bei Zugang zu Bank
Ein Gericht sprach einem 17-jährigen Rollstuhlfahrer Schadenersatz zu, da eine Bankfiliale keinen barrierefreien Zugang hat. Außerdem muss die Filiale bis September 2009 einen Lift einbauen.
Als David Allen, ein Rollstuhlfahrer, eine Filiale der Royal Bank of Scotland (RBS) aufsuchen wollte, musste er feststellen, dass diese nur über Stufen erreichbar war. Ihm wurde geraten, sich an die nächste barrierefreie Filiale zu wenden.
David Allen entschied sich daraufhin die Bank wegen mangelnder Barrierefreiheit und damit wegen Diskriminierung zu verklagen.
Der britische "Disability Discrimination Act" aus 1995 verbietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, Menschen mit Behinderung weniger vorteilhaft als andere zu behandeln.
Der Sheffield County Court sprach aus, dass die Bank David Allen diskriminiert hat und
verpflichtete die RBS neben einer Schadenersatzzahlung von 6.500,-- Pfund, das sind rund 7.000,-- Euro und zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs bis spätestens September 2009.
Auch in Österreich gibt es relativ neue ähnliche Gesetze, deren Ziel es ist, die umfassende Barrierefreiheit für blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose und gehbehinderte Menschen durchzusetzen. Die Übergangsbestimmungen zur Schaffung von Barrierefreiheit auch im Altbestand laufen in den nächsten Jahren aus und spätestens dann, müssen sehr viele Unternehmen und Organisationen auch in Österreich mit einer Klagsflut von Betroffenen rechnen, wenn Sie nicht rechtzeitig bauliche Barrieren oder Barrieren z.B. bei Informations- Orientierungs-Leit- und Evakuierungssystemen sowie bei Webseiten abgebaut haben